Aufgabenstellung
Bei Kesselspeisepumpen und Kondensatpumpen darf bekanntlich eine bestimmte Mindestfördermenge nicht unterschritten werden. Unzulässig hohe Erwärmung des Speisewasssers bzw. Kondensats wären die Folge. Bei besonderen Fahrweisen des Kessels (Anfahren, Gleitdruckbetrieb oder Schwachlastbetrieb) liegt die Bedarfsmenge jedoch unter der Mindestfördermenge der Pumpe. Durch Abfahren der Mengendifferenz zurück in den Speisewasserbehälter oder Kondensator über ein Pumpenbypasssystem, der Mindestmengenanlage mit dem Mindestmengenventil, wird der notwendige Pumpenschutz erreicht. Das Mindestmengenventil erfüllt also die Aufgaben eines Pumpensicherheitsventils.